Informationen für Wohnraumanbieter


Sie haben ein freies Zimmer oder Apartment anzubieten und erwägen, eine Studentin oder einen Studenten bei sich aufzunehmen? Ihre Wünsche, Vorlieben und Bedürfnisse sind uns sehr wichtig und wir möchten diesen unbedingt bei der Wohnpartnervermittlung berücksichtigen. Zu unseren ersten Gesprächstermin bringe ich einen Fragebogen mit, um all diese Punkte zu erfassen. Falls Sie vorab den Fragebogen anschauen möchten, finden Sie ihn unter Downloads. Am ersten Termin besichtigen wir auch das Zimmer und sprechen über die Rahmenbedingungen, um herauszufinden, welche oder welcher Studierende am besten zu Ihnen passt. Bei einem zweiten Termin stelle ich Ihnen dann die „beste“ Kandidatin bzw. den „besten“ Kandidaten vor. In einem persönlichen Gespräch können Sie sich kennenlernen und Ihre gegenseitigen Erwartungen besprechen. Wenn die Chemie stimmt, steht einem Probewohnen nichts mehr im Wege. Falls nicht, suche ich für Sie einen neuen Kandidaten. Der Vertrag wird in der Regel erst nach einem Probewohnen geschlossen. Vor Beginn Ihrer ersten Wohnpartnerschaft möchten wir Ihnen einige Empfehlungen zur Verfügung stellen:

  • Schließen Sie einen Mietvertrag ab: Welche Vereinbarungen Sie darin mit den studierenden Mietern/-innen treffen, bleibt grundsätzlich Ihnen selbst überlassen. Der Mietvertrag ist die Basis des Zusammenlebens. Auch wenn das Studierendenwerk Ihnen Hilfe beim Vertragsabschluss bietet: Wie in Mietverhältnissen üblich, sind die Vertragspartner des Mietverhältnisses Vermieter/-in und Mieter/-in. Eine Wohnpartnerschaft besteht also zwischen Ihnen und Ihrem/-er Wohnpartner/-in.
  • Zahl der Hilfestunden im Monat: Legen Sie die Zahl der Stunden und den Umfang der Hilfeleistungen sinnvoll fest: Wie viele Stunden Sie verlangen ist Ihnen überlassen. Mehrere Faktoren sollten Sie in Bezug auf die Zahl der Stunden bedenken: Wie umfangreich sind die Hilfeleistungen, die Sie sich wünschen? Wie weit liegt die Wohnung von den Hochschulen? Welche Geräte und Räumlichkeiten dürfen Studierende mitbenutzen? Orientieren können Sie sich an folgendem Richtwert: Eine Stunde Hilfe pro Monat für einen Quadratmeter Wohnraum – bezogen auf das vermietete Zimmer und innerhalb von 30 Minuten mit Öffentlichen Verkehrsmittel von den Hochschulen erreichbar.
  • Nebenkostenpauschale: Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall eine Nebenkostenpauschale für Strom, Wasser und Heizung zu vereinbaren. Damit sichern sich beide Wohnpartner/-innen gegen unschöne Überraschungen ab. Sie können berechnen, was Sie bisher an Nebenkosten bezahlen und dann anteilig einen Wert für das genutzte Zimmer ansetzen. Manche Nebenkosten werden künftig höher ausfallen.
  • Wie finden Sie geeignete Wohnpartner/-innen? Üblicherweise gibt es weit mehr Studierende, die an Wohnen für Mithilfe teilnehmen möchten, als Vermieter/-innen, die Wohnraum anbieten. Daher werden sich auf Ihr Angebot wahrscheinlich mehrere Studierende bei uns melden. Wir prüfen schon vorab ob die Studierende die nötigen Eigenschaften besitzen und vermitteln die Aussichtsreichste Kandidatinnen und Kandidaten. Unser Tipp: lassen Sie sich ein paar Tage Zeit und sprechen Sie mit jedem/-er Kandidat/-in Ihre Vorstellungen genau ab. Im Anhang des Musters für einen Mietvertrag werden einige Themen angeschnitten, die Sie vorab klären sollten. Daraufhin sollten Sie beurteilen, welche/-r Kandidat/-in am besten zu Ihnen passt.
  • Arten von Hilfeleistungen: Normalerweise bewegen sich die Hilfstätigkeiten der Studierenden im Bereich der Haushaltshilfe, Gartenarbeit, Gesellschaft, Begleitung oder Hilfe beim Einkaufen. Was Sie nicht erwarten sollten, sind Facharbeiten, denn dafür sind die meisten Studierenden einfach nicht ausgebildet. Darunter fallen etwa pflegerische Tätigkeiten oder Sanierungsarbeiten am Haus. Es ist möglich, dass wir für Sie Studierende finden, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Qualifikation vorweisen können – von vorne herein damit rechnen sollten Sie jedoch nicht.
  • Dauer einer Wohnpartnerschaft: Die Dauer von Wohnpartnerschaften fällt völlig unterschiedlich aus. Wohnen für Hilfe will weder „Übergangszimmer“ am Anfang eines Studiums vermitteln, noch eine Art „Saisonkraft für den Garten“. Wenn Sie einen Mietvertrag schließen, gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen für möblierte oder unmöblierte Zimmer. Wir vereinbaren mit den Studierenden, dass die Wohnpartnerschaft wenigstens über zwei Semester bestehen soll. Klären Sie beim Kennenlernen ab, wie lange ein/-e Kandidat /-in in einer Wohnpartnerschaft leben möchte bzw. wie lange Sie vorhaben, zu vermieten.
  • Haftpflichtrisiko: Am besten ist es, wenn das Haftpflichtrisiko Ihres/-r Mieters/-in gut abgesichert ist. Informationen erhalten Sie bei Anbietern von Haftpflichtversicherungen.
  • Fair Play: Bedenken Sie bei Beginn einer Wohnpartnerschaft, dass Kompromissbereitschaft in Ihrem eigenen Interesse liegt. Jemand, der glücklich bei Ihnen wohnt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit freiwillig und gerne für Sie engagieren! Wenn Sie also etwas weniger erwarten, bekommen Sie am Ende vielleicht mehr.
  • Internationale Studierende: Die Erfahrung zeigt, dass gerade auch internationale Studierende Interesse an Wohnen für Hilfe haben. Hier bietet sich für Sie eine einzigartige Chance, in den eigenen vier Wänden eine neue Kultur zu erfahren. Falls Sie beispielsweise eine neue Sprache lernen möchten, finden wir für Sie einen passenden Sprachpartner.

Wie Sie sehen: Am Anfang einer Wohnpartnerschaft gibt es ein paar Dinge zu beachten. Lassen Sie sich nicht abschrecken, denn wir helfen Ihnen gern. Welche Vorteile Wohnen für Hilfe bietet, finden Sie auf den folgenden Seiten.